Damit darf ein Hundehalter seinen Golden Retriever wieder ohne Leine frei laufenlassen. Zuvor hatte sich beim Landkreis Osnabrück ein Bürger anonym beschwert, der Hund greife Menschen an. Daraufhin wurde ein Leinenzwang angeordnet, sobald sich das Tier „außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke“ aufhält. Es bestehe ansonsten eine „konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung“, so der Landkreis.
Dem widersprach allerdings das Verwaltungsgericht. Allein auf anonyme Beschwerden hin dürfe eine solche Anordnung nicht getroffen werden. Die Behörde hätte vielmehr den Sachverhalt von Amts wegen aufklären müssen. Dies sei aber nicht geschehen. Aus einem Aktenvermerk über ein Telefonat mit der Ehefrau des Hundehalters gebe es vielmehr Hinweise, dass es sich um ein friedfertiges und umgängliches Tier handele.