Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der zuständigen Behörde innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachzuweisen (vgl. § 16 Abs. 4 ThürTierGefG). Das Gesetz tritt am 1. September 2011 in Kraft, sodass der Nachweis vom Halter bis zum 1. März 2012 zu erbringen ist.