...nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung. Benötige ich jetzt nochmals eine solche Erlaubnis?
Nein, die Erlaubnis, die auf der Grundlage der alten Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, gilt weiter (vgl. § 16 Abs. 1 ThürTierGefG).
...nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung. Benötige ich jetzt nochmals eine solche Erlaubnis?
Nein, die Erlaubnis, die auf der Grundlage der alten Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, gilt weiter (vgl. § 16 Abs. 1 ThürTierGefG).