Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

...nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung. Benötige ich jetzt nochmals eine solche Erlaubnis?

Nein, die Erlaubnis, die auf der Grundlage der alten Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, gilt weiter (vgl. § 16 Abs. 1 ThürTierGefG).

 

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