Mitteldeutschen Hundezucht Verband e.V.

Ich bin bereits Halter eines Staffordshire-Bullterrier, eine Erlaubnis nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung habe ich nicht. Muss ich diesen nach Inkrafttreten des Gesetzes unfruchtbar machen lassen?

Ja, bitte wenden Sie sich an einen Tierarzt (§ 11 Abs. 4 ThürTierGefG).

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.