Ich bin Halter eines Rottweilers und habe eine Genehmigung zum Halten dieses Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung. Muss ich meinen Hund jetzt unfruchtbar machen lassen?
Nein, das Gesetz sieht eine Pflicht zur Unfruchtbarmachung nur für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier vor (vgl. § 16 Abs. 5, § 11 Abs. 4 und § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr ThürTierGefG).