Stimmt es, dass ich als Halter eines Staffordshire-Bullterriers mit diesem keine Zucht mehr betreiben darf?
Ja, § 11 Abs. 1 ThürTierGefG verbietet die Zucht und die Vermehrung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.