Ich bin Halter eines Staffordshire-Bullterriers, will das Tier aber nicht länger halten. Darf ich es verkaufen?
Ja, das ThürTierGefG verbietet nicht den Verkauf von gefährlichen Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Lediglich der Handel mit diesen Hunden wird verboten. Handel bedeutet aber ein auf eine gewisse Dauer angelegtes und auf Gewinnerzielung gerichtetes Verhalten. Der Einzelverkauf unter Privatpersonen wird davon nicht erfasst.