Wie bereits bisher schon, führt das Landesverwaltungsamt eine Liste mit sachkundigen Personen, die den Wesenstest abnehmen können. Ordnet die zuständige Behörde die Durchführung eines Wesenstests an, so benennt sie gleichzeitig aus der Liste sachkundige Personen, bei denen der Halter den Wesenstest durchführen lassen kann.