Ich bin eingeladen bei Freunden. Darf ich meinen gefährlichen Hund mitnehmen, was habe ich dabei zu beachten?
Ja, Sie dürfen Ihren Hund mitnehmen. Allerdings darf er nur mit Zustimmung Ihres Gastgebers in der fremden
Wohnung oder auf dem fremden Grundstück ohne Leine gehalten werden. Es muss von Ihnen als Halter aber auf alle Fälle sichergestellt werden, dass eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist. Auch hier gilt im Übrigen: Befinden sich unter den übrigen anwesenden Personen Minderjährige, haben Sie als Halter sicherzustellen, dass Ihr gefährlicher Hund nicht oder nur unter Ihrer Aufsicht in Kontakt zu diesen kommt (§ 12 Abs. 3 und 6 ThürTierGefG).