Darf ich als Halter eines gefährlichen Hundes meiner minderjährigen Tochter/meinem minderjährigen Sohn erlauben, den Hund auszuführen?
Einen gefährlichen Hund darf außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters nur führen, wer körperlich hierzu in der Lage ist und die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Ein gefährlicher Hund darf einer anderen Person zum Führen nur dann überlassen werden, wenn diese die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Kinder werden in aller Regel diesen Anforderungen nicht genügen; bei Jugendlichen ist es eine Frage des Einzelfalls, ob sie in der Lage sind, beim Ausführen des gefährlichen Hundes das Tier entsprechend sicher zu führen.