Was muss ich hierbei beachten?
Das ThürTierGefG enthält keine Regelungen für den Fall der Verbringung des Hundes in das EU-Ausland. Jedoch gibt es eine entsprechende Regelung durch die Europäische Union. Diese sieht u.a. einen EU-Heimtierausweis vor. Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 3. Juli 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen, Frettchen und weitere Haustiere vorgeschrieben.
(Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates, ABI. L 146 vom 13. Juni 2003, S. 1.)
Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt; in Deutschland können alle Tierärzte diese Ermächtigung auf Antrag erhalten. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere nur noch eine Kennzeichnung mit einem elektronischen Transponder zulässig. Wegen weiterer Details wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.