Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will?
Die Anforderungen sind im Einzelnen in § 4 Abs. 1 ThürTierGefG geregelt. Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
• Nachweis der erforderlichen Sachkunde,
• Zuverlässigkeit,
• Vollendung des 18. Lebensjahres,
• Abschluss einer Haftpflichtversicherung,
• Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist,
• Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann,
• Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
Für die Halter sonstiger gefährliche Tiere (Bsp.: Giftschlangen) gelten folgende weitere Anforderungen:
• Nachweis des Bereithaltens geeigneter Gegenmittel und entsprechender Behandlungsempfehlungen,
• Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht.